Unser Konzept

Durch die Niederlassungsfreiheit der Europäischer Union ist es möglich, dass europäische Betreuungsdienstleister ihre Leistungen europaweit anbieten können. Dies gilt somit natürlich auch in Deutschland.

Alle Betreuungskräfte die mit uns zusammenarbeiten, sind Inhaber eines eigenen, in Deutschland gemeldeten Dienstleitungsunternehmens. Sie sind bei allen relevanten Behörden wie Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Finanzamt gemeldet. Außerdem sind sie bei einer deutschen Gewerbehaftpflicht- und Krankenversicherung versichert.

Als Auftraggeber schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag über die Betreuung mit einem deutschen Unternehmen ab. Der Betreuungsumfang wird zuvor durch eine Bedarfsanalyse (Fragebogen) ermittelt. Diese fließt als Leistungskatalog in den Dienstleistungsvertrag ein.

Eine Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten ist bei einer medizinischen Notwendigkeit möglich und unter Umständen unbedingt erforderlich. Dabei steht an das Wohl der zu betreuenden Person an erster Stelle und sie kann weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben.